Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nuvira – Tim Bücker
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Tim Bücker, Nuvira, Markt 4, 41236 Mönchengladbach (nachfolgend „Nuvira“ oder „Anbieter“) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die Konzeption, Einrichtung, Anbindung, das Hosting und die Optimierung von KI-Agenten sowie damit verbundene Beratungs- und Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nichts anderes ergibt. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Nuvira ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Nuvira bietet die Entwicklung, Einrichtung und Anbindung von KI-Agenten für Unternehmen und Privatpersonen an, die individuell an die Prozesse und Systeme des Kunden angepasst werden (nachfolgend „Anbindung“ oder „Setup“).
(2) Im Anschluss an die einmalige Anbindung kann der Kunde optional ein fortlaufendes Leistungspaket bestehend aus Hosting, Wartung und Optimierung der eingerichteten KI-Agenten gegen ein monatliches Entgelt hinzubuchen (nachfolgend „Hosting- und Optimierungsleistungen“).
(3) Der genaue Leistungsumfang, die Spezifikationen sowie etwaige Meilensteine ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, die Nuvira dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stellt.
(4) Nuvira erbringt seine Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, ununterbrochene Funktionsfähigkeit oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis (z. B. Umsatzsteigerung) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Nuvira stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem Nuvira dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und der Kunde dieses schriftlich (auch per E-Mail) annimmt, oder indem Nuvira eine vom Kunden angeforderte Leistung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Nuvira alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, ist Nuvira berechtigt, vereinbarte Fristen entsprechend zu verschieben. Hierdurch entstehende Mehraufwände können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten sowie für die Einholung erforderlicher Genehmigungen und Einwilligungen Dritter (z. B. Beschäftigte, Kunden) verantwortlich.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die einmalige Anbindung sowie für optionale monatliche Hosting- und Optimierungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen; gegenüber Unternehmern können Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
(3) Die Vergütung für die einmalige Anbindung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Abschluss und Abnahme der Leistung zur Zahlung fällig. Monatliche Entgelte für Hosting- und Optimierungsleistungen sind jeweils im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig.
(4) Der Zahlungsanspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Nuvira berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiteren, durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Gegenüber Unternehmern ist Nuvira zudem berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung der Hosting- und Optimierungsleistungen
(1) Die einmalige Anbindung ist ein projektbezogener Auftrag, der mit vollständiger Leistungserbringung endet.
(2) Optionale Hosting- und Optimierungsleistungen werden, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung geschlossen.
(3) Beide Parteien können diesen Vertrag über Hosting- und Optimierungsleistungen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform (z. B. per E-Mail an info-nuvira@web.de) kündigen, sofern im Angebot keine abweichende Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Sofern nicht anders vereinbart, räumt Nuvira dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der Anbindung erstellten und individuell konfigurierten KI-Agenten für die interne betriebliche Nutzung des Kunden ein.
(2) Rechte an zugrundeliegenden Basistechnologien, Frameworks, Templates und allgemeinen Methoden, die Nuvira unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder nutzt, verbleiben bei Nuvira bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder ein Weiterverkauf der bereitgestellten Leistungen an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nuvira nicht gestattet.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Nuvira gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Nuvira übernimmt keine Gewähr dafür, dass die eingesetzten KI-Agenten fehlerfrei, ununterbrochen oder für einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck geeignet sind, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
(3) Zeigt sich ein Mangel, hat der Kunde diesen Nuvira unverzüglich in Textform anzuzeigen und Nuvira Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 9 Haftung
(1) Nuvira haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von Nuvira beruhen.
(2) Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet Nuvira nur, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung von Nuvira ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Nuvira ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Ergebnisse und Empfehlungen der eingesetzten KI-Agenten vor unternehmenskritischer oder rechtlich relevanter Verwendung eigenverantwortlich zu überprüfen.
§ 10 Datenschutz
(1) Nuvira verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Nuvira.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher einen Vertrag mit Nuvira im Wege des Fernabsatzes (z. B. über die Website) ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu.
(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere Widerrufsfrist, Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs sowie mögliche Erlöschensgründe (z. B. bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist), werden dem Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Nuvira behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigt werden.
(2) Über wesentliche Änderungen wird Nuvira den Kunden rechtzeitig in Textform informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Mönchengladbach.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 15 Anbieterkennzeichnung / Kontakt
Tim Bücker – Nuvira
Markt 4
41236 Mönchengladbach
E-Mail: info-nuvira@web.de
Stand: Juli 2026
